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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2000 - L 15 U 152/99   

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https://dejure.org/2000,14258
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2000 - L 15 U 152/99 (https://dejure.org/2000,14258)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.09.2000 - L 15 U 152/99 (https://dejure.org/2000,14258)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. September 2000 - L 15 U 152/99 (https://dejure.org/2000,14258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlassen des Arbeitsweges; Voraussetzungen zur Anerkennung eines Unfalles als Arbeitsunfall auf dem Betriebsweg (Arbeitsweg); Zusammenhang zwischen dem zum Unfall führenden Verhalten und der Betriebstätigkeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unterbrechung des Betriebsweges (Zurredestellung eines anderen Verkehrsteilnehmers) keine Hilfeleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.12.1980 - 8a RU 102/78
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2000 - L 15 U 152/99
    Eine Gefahr ist ein Zustand, in dem nach den obwaltenden Umständen des Einzelfalles ein Schaden wahrscheinlich ist; eine gemeine Gefahr liegt vor, wenn die Gefahr der Allgemeinheit droht (BSG, Urteil vom 11.12.1980 - 2/8 a RU 102/78, USK 80 300 mit weiteren Nachweisen).

    Vielmehr ist zusätzlich darauf abzustellen, ob der Hilfeleistende nach den Umständen des Einzelfalls annehmen durfte, es liege ein Unglückfall oder eine andere Gefahr- oder Notsituation im Sinne des § 539 Abs. 1 Nr. 9 a RVO vor (vgl. BSGE 37, 38; BSG, Urteil vom 11.12.1980 - 2/8a RU 102/78 = USK 80 300).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2000 - L 15 U 152/99
    Bei der Feststellung des inneren Zusammenhangs zwischen dem zum Unfall führenden Verhalten und der Betriebstätigkeit ist wertend zu entscheiden, ob das Verhalten zur versicherten Tätigkeit gehört (BSGE 58, 76, 77).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2000 - L 15 U 152/99
    Anders als in dem vom BSG entschiedenen Fall (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14), auf den die Kläger und der Beigeladene Bezug genommen haben, beabsichtigte der Ehemann der Klägerin zu 1) indessen nicht, unmittelbar anschließend an die zum Unfall führende Verrichtung den versicherten Betriebsweg fortzusetzen.
  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 30/73

    Ausschluß des Versicherungsschutz - Haftungsausschluß - Rettung eines anderen aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2000 - L 15 U 152/99
    Vielmehr ist zusätzlich darauf abzustellen, ob der Hilfeleistende nach den Umständen des Einzelfalls annehmen durfte, es liege ein Unglückfall oder eine andere Gefahr- oder Notsituation im Sinne des § 539 Abs. 1 Nr. 9 a RVO vor (vgl. BSGE 37, 38; BSG, Urteil vom 11.12.1980 - 2/8a RU 102/78 = USK 80 300).
  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 17 U 370/17

    Nicht geringfügige Unterbrechung, Zurücklegen des Betriebsweges

    Hinsichtlich der Beurteilung des Ursachenzusammenhangs bei Auseinandersetzungen im öffentlichen Straßenverkehr weise die Beklagte auf folgende einschlägige Urteile des BSG vom 27.03.1990 (2 RU 36/89) und 17.02.2009 (B 2 U 26/07 R) sowie auf die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2000 (L 15 U 152/99) und 29.09.2009 (L 15 U 298/08), des Landessozialgerichts Berlin vom 15.01.1998 (L 3 U 117/96) und des LSG vom 18.12.2007 (L 17 U 54/07) besonders hin.

    Da es nicht betriebsdienlich ist, andere Verkehrsteilnehmer wegen ihres Verhaltens im Straßenverkehr zurechtzuweisen oder zu belehren (vgl. Urteil des Senats vom 18.12.2007 - L 17 U 54/07, Rn. 19; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2009, a.a.O., Rn. 23; Urteil vom 26.09.2000 - L 15 U 152/99, Rn. 24, jeweils zitiert nach juris), ist der gesamte Vorgang ab dem Aussteigen des Klägers an der Ampel dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzuordnen.

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